Die Wahlen zum Schülerparlament finden nach Ablauf der regelmäßigen Amtszeit des Schülersprechers und dessen Stellvertreters spätestens in der vierten Unterrichtswoche nach Schuljahresbeginn statt. Das Schülerparlament besteht aus den drei direkt gewählten Schülersprechern und den Klassensprechern jeder Klasse. Jedes gewählte Schülerparlament legt in einer Geschäftsordnung die Aufgabenverteilung fest. Die Anzahl der Ausschüsse kann variieren. Die Direktwahl des Schülersprechers an Thüringer Schulen war zunächst ein Schulversuch. Die Schülerinnen und Schüler erleben und erlernen Demokratie im Lebensraum Schule an einem konkreten Handlungsfeld. Der Wahlbewerber gibt die Meldung seiner Kandidatur innerhalb der ersten zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn bei der Klassensprecherkonferenz ab. Durch Aushang an der Schule sowie durch zusätzliche Informationen der Klassenlehrer werden die Schüler über die Wahl und die Kandidaten unterrichtet. Die Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich vor dem Wahltermin in der Schule zu präsentieren.