Satzung Schlemmerecke SAG – Schülerunternehmen der Staatlichen Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen
§ 1 Ziele Die Mitarbeiter der Schlemmerecke SAG wollen im Rahmen eines eigenverantwortlich geführten Unternehmens wirtschaftliche Abläufe kennenlernen und erleben. Sie organisieren, verkaufen und verwalten selbstständig.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Absicherung der Pausenversorgung an der Staatlichen Regelschule Ichtershausen. Dazu sollen in den Hofpausen Lebensmittel und alkoholfreie Getränke an Schülerinnen und Schüler verkauft werden. Die Produkte sollen nach Möglichkeit den Grundsätzen einer gesunden Ernährungsweise entsprechen.
§ 3 Rechtsform Das Unternehmen wählt die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (SAG - Schüleraktiengesellschaft). Es werden Aktien im Nennwert von 5,- Euro verkauft. Jeder Besitzer einer Aktie ist Teilhaber der SAG und entscheidet in der Aktionärsversammlung durch seine Stimmabgabe. Jeder Aktionär hat so viele Stimmen wie er Aktien besitzt.
§ 4 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Schlemmerecke SAG besteht aus 6 Personen, diese müssen selbst Aktionär sein.
§ 5 Vorstand Der Vorstand der SAG wird von den Mitgliedern des Aufsichtsrates für die Dauer von einem Geschäftsjahr gewählt. Das Geschäftsjahr der SAG beginnt am ersten Schultag im zweiten Schulhalbjahr und endet letzten Schultag des ersten Halbjahres. Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter führen die laufenden Geschäfte und entscheiden selbstständig. Muss der stellvertretende Vorstandsvorsitzende die Geschäftsführung übernehmen, ist durch den Aufsichtsrat ein Nachfolger für den Vorstand zu bestimmen.
§ 6 Aktien Schüler dürfen bis zu drei Aktien, Lehrer und Eltern je eine Aktie kaufen. Berechtigt zum Kauf bzw. Verkauf dieser Anteilscheine sind nur Schülerinnen/Schüler und Lehrer der Staatlichen Regelschule Ichtershausen, sowie Eltern deren Kinder diese Schule besuchen. Durch Vorstandsbeschluss können auch Gastaktien ohne Stimmrecht vergeben werden. Die Schlemmerecke SAG kauft keine Aktien zurück, es sei denn, ein Aktionär verlässt die Schule oder das Unternehmen veranstaltet einen Börsentag. Verkauft ein Aktionär seine Aktien an einen anderen, muss er den Vorstand schriftlich informieren.
§ 7 Mitarbeiter Jeder Aktionär kann sich beim Vorstand schriftlich um eine Stelle im Unternehmen bewerben. Ein Mitarbeiter sollte mindestens das 8. Schuljahr besuchen. Der Vorstand entscheidet bei Bedarf durch Abstimmung. Von allen Mitarbeitern wird Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit verlangt. Fehlt ein Mitarbeiter unentschuldigt, bekommt er eine Abmahnung. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zur Kündigung führen.
§ 8 Verwaltung des Vermögens Die Finanzabteilung der Schlemmerecke SAG verwaltet das Vermögen nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Sollte das Unternehmen aufgelöst werden, so fällt der Reinerlös aus dem Verkauf des Vermögens dem Regelschul - Förderverein der Staatlichen Regelschule Ichtershausen zu.
§ 9 Gewinnverteilung Sofern am Ende eines Geschäftsjahres ein Gewinn erzielt wurde, entscheidet die Hauptversammlung über die Verwendung. Der Vorstand unterbreitet der Aktionärsversammlung einen Vorschlag zur Gewinnverwendung.
§ 10 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung wurde durch die Aktionäre mehrheitlich beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Ichtershausen, im Dezember 1999
geändert am 24. Februar 2003 (3. Hauptversammlung)
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